Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dachdeckermeister Nils Riehm Burgstraße 4
35112 Fronhausen/Lahn
Website: dachdecker-riehm.de

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Dachdeckermeisters Nils Riehm (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichts- oder Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
Für den Umfang der Leistungen ist der schriftliche Vertrag oder die Auftragsbestätigung maßgebend.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können. Dazu gehört insbesondere der freie Zugang zur Baustelle sowie die Bereitstellung von Wasser und Strom in erforderlichem Umfang auf Kosten des Auftraggebers.

§ 4 Ausführungsfristen und Witterung
Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Da Dachdeckerarbeiten stark witterungsabhängig sind, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen bei ungeeigneten Wetterverhältnissen (z. B. Sturm, starker Regen, Frost) um den Zeitraum der Behinderung.

Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen durch schlechtes Wetter sind ausgeschlossen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile der Leistung Abschlagszahlungen für die erbrachten Leistungen sowie für die auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile in angemessener Höhe zu verlangen.

Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

§ 6 Abnahme
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistungen verpflichtet, sobald der Auftragnehmer die Fertigstellung anzeigt.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung ab (oder nutzt er das Werk, z. B. durch Bezug), gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung und Mängelhaftung
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB (in der Regel 5 Jahre bei Bauwerken), sofern nicht schriftlich die VOB/B als Ganzes vereinbart wurde.

Offensichtliche Mängel müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Abnahme, schriftlich gerügt werden.

Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie noch nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.

§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Fronhausen).

Stand: Mai 2026

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